Neuer Meldeschluss der VG Bild-Kunst ab 2026

Die VG Bild-Kunst stellt ihren Meldeschluss ab dem Jahr 2026 um: Künftig müssen Meldungen für Werknutzungen bereits bis zum 31. März eingereicht werden. Die Vorverlegung vom bisherigen 30. Juni ist notwendig, um die gesetzlichen Ausschüttungsfristen einhalten zu können.

Für Mitglieder bedeutet das: Der Meldeschluss bleibt eine Ausschlussfrist. Es stehen jedoch weiterhin mindestens drei Monate für die Einreichung der Meldungen zum Vorjahr zur Verfügung.

Auch das Meldeportal wird angepasst. Künftig können Meldungen für ein Kalenderjahr immer vom 1. April desselben Jahres bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden.

Ausnahmen gelten unter anderem für Bildagenturen sowie für bestimmte Film- und Honorarmeldungen.

Die vollständige Pressemitteilung mit allen Details gibt es hier:

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